Bei extrem ausgeprägten Fehlstellungen ist es möglich, dass eine kieferorthopädische Behandlung allein für die Korrektur nicht ausreicht. In einem solchen Fall werden kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungsverfahren angewendet, bei denen die Kieferfehlstellungen durch eine Operation ausgeglichen und die Zähne kieferorthopädisch bewegt werden.

© Kieferorthopäden Dr. Jens Hufnagel, Dr. Matthias Osterholz, Kirsten Behnke u. Dr. Johanna Schumann
Mitglied im Berufsverband der Kieferorthopäden in Schleswig-Holstein (KFO-SH)