Bei extrem ausgeprägten Fehlstellungen ist es möglich, dass eine kieferorthopädische Behandlung allein für die Korrektur nicht ausreicht. In einem solchen Fall werden kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlungsverfahren angewendet, bei denen die Kieferfehlstellungen durch eine Operation ausgeglichen und die Zähne kieferorthopädisch bewegt werden.